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Detekteien
Wie, wann und wo kann bzw.
darf man einen Detektiven.
Eine Detektei
(Wirtschaftsdetektei / Privatdetektei) ist ein Unternehmen, welches
im Rahmen der Beweiserhebung für seine Kunden Ermittlungen, Observationen
und Recherchen durchführt. Ziel der Detektiv-Aufträge ist
es im allgemeinen, Sachverhalte zu klären, einen Verdacht zu überprüfen
und gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln. Grob unterscheidet man zwar
zwischen „Wirtschaftsdetekteien“
und „Privatdetekteien“, die meisten Unternehmen der
Detektiv-Branche decken jedoch beide Bereiche ab.
„Wirtschaftsdetekteien“ sind überwiegend für Unternehmen
tätig und bearbeiten z.B. Fälle aus dem Arbeitsrecht, Marken-
und Patentrecht und dem Wettbewerbsrecht.
„Privatdetekteien“ beschäftigen sich beispielsweise
mit Sorgerechts-, Unterhalts- und Erbschaftsangelegenheiten, sowie der
klassischen Überwachung von Ehepartnern.
Detektive genießen in Deutschland keinerlei Sonderrechte, wie
z.B. die Strafverfolgungsbehörden. Sie handeln nach dem „Jedermannsrecht“
und erlangen ihre Untersuchungsergebnisse durch Beobachtungen, Verfolgungen,
geschickte Befragungen, Täuschungen, den Einsatz getarnter Technik
und andere Vorgehensweisen.
Einbrüche, Körperverletzungen und Befragungen mit vorgehaltener
Waffe entspringen der Phantasie zahlreicher TV-Produzenten, finden im
Berufsalltag eines Detektivs jedoch keine Anwendung.
Grundvoraussetzung für den Einsatz eines Detektivs bzw. einer Detektei
ist das Vorhandensein des sogenannten „berechtigten Interesses“.
Dieses bedeutet umgangssprachlich, dass der Kunde zunächst sein
Recht an den durch die Detektei zu gewinnenden Informationen glaubhaft
darlegen muss.
Vor der Auftragsannahme wird der anstehende Fall ausführlich besprochen
und dem Kunden ein oder mehrere Lösungsvorschläge für
eine fach- und sachgerechte Bearbeitung unterbreitet. Anhand des vorgeschlagenen
Lösungsweges lässt sich der personelle und materielle Aufwand
und die damit verbundenen Kosten überblicken.
In einem Honorarvertrag (Dienstvertrag gemäß BGB) werden
die Konditionen für den Detektiv-Einsatz festgelegt. Die Kosten
für einen Detektiveinsatz setzen sich überwiegend aus einem
Stundenhonorar, Fahrzeugkosten und Spesen zusammen. Eine pauschale Abrechung
des Honorars ist in bestimmten Fällen auch möglich.
Über die gewonnenen Erkenntnisse werden die Kunden üblicherweise
zeitnah mündlich oder schriftlich informiert. Über sämtliche
Ermittlungs- oder Observationseinsätze werden Berichte gefertigt,
aus denen zum einen die Beobachtungs- oder Ermittlungsergebnisse, aber
auch das Vorgehen und der betriebene Aufwand zu erkennen sind.
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