Ist eine private Haftpflichtversicherung wirklich unverzichtbar
Pflicht ist die private
Haftpflichtversicherung ja bekanntlich nicht, was viele Bürger
als Anlass nehmen zu glauben, dass die private Haftpflichtversicherung
damit auch verzichtbar ist. Ein gefährlicher Trugschluss, der manche
schon um ihr Existenzminimum gebracht hat.
Die private Haftpflichtversicherung sichert den Versicherten gegen
Schäden an Dritten ab. Die Versicherung greift zum Beispiel bei
einem Brandloch in Nachbars Couchgarnitur, das der Versicherte verursacht
hat. Auch bei Unfällen im Straßenverkehr deckt die private
Haftpflichtversicherung Schäden, die Dritten zugefügt werden.
Besteht keine private Haftpflichtversicherung, muss derjenige, der
den Schaden verursacht hat, auch vollständig und alleine für
die entstandenen Kosten aufkommen. Das kann, besonders bei Unfällen
im Straßenverkehr, bei denen häufig Schmerzensgeld verlangt
werden, unglaublich teuer werden, der Nichtversicherte zahlt dann sein
Leben lang die Schulden ab, die eine Haftpflichtversicherung
für einen geringen Jahresbeitrag übernommen hätte.
Die private Haftpflichtversicherung ist deswegen unverzichtbar, weil
es quasi jedem und zu jeder Zeit passieren kann, dass einer anderen
Person oder dem Besitz einer anderen Person Schaden zugefügt wird
– selbst wenn der Fehler, der gemacht wurde, noch so klein war
– die Folgekosten können unter Umständen enorm werden.
Bevor eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann,
müssen einige Dinge geklärt werden. Besitzt der Interessent
zum Beispiel ein Tier, das potentiell andere gefährden könnte,
muss gesondert versichert werden, es greift dann die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Weitere Varianten der privaten Haftpflichtversicherung sind zum Beispiel
die Betriebs-Haftpflichtversicherung oder die Haftpflichtversicherung
für Haus- und Grundbesitzer.
Die private Haftpflichtversicherung ist also vor allem dann unverzichtbar,
wenn Kinder oder Tiere dem Haushalt angehören.
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