Worauf Sie beim Krankenkassenwechsel achten sollten
Immer wieder wurde ich in der
Vergangenheit gefragt, worauf man beim Krankenkassenwechsel achten sollte,
bzw. konkret gefragt: Wie finde ich eine günstige
Krankenkasse? Und erbringt diese Krankenkasse dann auch die selbe
Leistung?
Heute nehme ich mir die Zeit die Antwort auf diese Frage zu Papier zu
bringen. Keine einfache Frage, den die Frage beantwortet sich nicht für
jeden gleich.
Sie sind gesund und waren in den letzten 2 Jahren, wenn dann nur zu
Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt, dann kann auch eine Direktkrankenkasse
die richtige Wahl sein. Diese verfügen in der Regel über keine
oder wenige Geschäftsstellen, die Abwicklung erfolgt vollends telefonisch,
per Post, per E-Mail oder Fax.
Meine Empfehlung: kontaktieren Sie die Krankenkasse nach Erhalt der
ersten Informationen durch die Krankenkasse einmal telefonisch und legen
Sie sich eine konkrete Frage – bezogen auf die in den Informationsmaterialien
erwähnten satzungsspezifischen Leistungen zurecht. Damit können
Sie zum einen prüfen ob Ihnen kompetent geantwortet werden kann
und falls die Frage komplexer ist – wie schnell Sie darauf eine
Antwort erhalten.
Exkurs: Leistungen der Krankenkassen
Man unterscheidet bzgl. der Leistungen der Krankenkassen in gesetzliche
Leistungen (mehr als 90%) und satzungsspezifische Leistungen –
durch die sich die Kassen von einander abheben können, beispielsweise
die Übernahme homopatischer Behandlungen.
Sind sie selbständig oder verdienen mehr als 47. 250 € im
Jahr kann für Sie auch ein Selbstbehalt- oder Beitragsrückerstattungstarif
der gesetzlichen Krankenkasse interessant sein. Fragen Sie diesbezüglich
bei der Krankenkasse Ihrer Wahl nach. Sind Sie dann noch jung, kerngesund
und Single und wollen dies auch bleiben dann kann auch eine private
Krankenversicherung für Sie interessant sein. Beachten Sie hierbei,
dass dann in der Regel das Kostenerstattungsprinzip gilt. D.h. Sie tragen
erst einmal die Kosten für einen Arztbesuch, übernimmt die
Kasse dann nicht die gesamten Kosten bleiben Sie darauf sitzen. Informieren
Sie sich daher bei in Anspruchnahme unmittelbar vorher bei Arzt und
Krankenkasse was übernommen wird.
Letztendlich ist aber nach wie vor meist der Beitragssatz das Entscheidungskriterium
für einen Kassenwechsel. Der allgemeine Beitragssatz variieren
derzeit bei den gesetzlichen Krankenkassen zwischen 11,8 und 14,6 Prozent.
Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro brutto ergibt sich so bei
einem Wechsel von der teuersten in die günstigste Krankenkasse
eine Ersparnis von 840 Euro. Diese Ersparnis geht je zur Hälfte
an den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. D.h. ein so gesetzlich Versicherter
kann 420 Euro im Jahr sparen.
Hinweis: Neben dem allgemeinen Beitragssatz, den sich Arbeitgeber und
Arbeitnehmer teilen, gibt es seit Juli letzten Jahres einen Sonderbeitrag
von 0,9 Prozent, der bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich ist
und nur vom Arbeitnehmer zu zahlen ist.
Sie sind doch ab und zu einmal beim Arzt? Dann überlegen Sie ob
Sie Ihre Angelegenheit mit der Krankenkasse von Angesicht zu Angesicht
in einer Geschäftsstelle vor Ort klären wollen oder dies doch
telefonisch, etc. klären können. Je nach Beschwerden prüfen
Sie dann auch genauer die Zusatzleistungen der Krankenkassen. Vielleicht
haben Sie ja Rückenbeschwerden. Schauen Sie in einem solchen Fall
welche Leistungen die Krankenkasse diesbezüglich unterstützt,
sei es z.B. in Form von eigenen Kursen oder mittels Zuschüsse für
Angebote Dritter.
Haben Sie sich für den Kassenwechsel entschieden gilt es zudem
noch einiges zu berücksichtigen, denn es gibt eine Kündigungsfrist.
Wollen Sie also Ihrer Krankenkasse kündigen müssen Sie bereits
18 Monate Mitglied sein. Erst dann können Sie und dies nur mit
einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende die Krankenkasse wechseln.
Nehmen wir an Sie möchten zum nächstmöglichen Termin
kündigen, dann wäre das in unserem Fall, heute ist der 17.03.2006
- bei einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende – der 31.05.2006.
Die Kündigung sollte immer schriftlich, am besten per Einschreiben
erfolgen.
Noch ein Hinweis an dieser Stelle: Wenn Ihre Krankenkasse den Beitragssatz
erhöht haben Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht und
können damit auch die Krankenkasse wechseln, wenn Sie noch keine
18 Monate Mitglied sind.
Sie suchen eine günstige gesetzliche
Krankenkasse? Weitere Informationen zum Kassenwechsel, Musterkündigungsschreiben,
einen Beitragssatz- und Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
finden Sie auf krankenkassensuche.de.
Der Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist auch durch Anbieter im Internet möglich.
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