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Direktversicherung
Wer Teile seines Bruttogehalts durch Gehaltsumwandlung
im Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge
anspart, profitiert zusätzlich durch Steuervorteile
und geringere Sozialabgaben. Beiträge zur Direktversicherung
sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) zuzüglich
1.800 Euro Festbetrag bis 2008 steuer- und sozialabgabenfrei.
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer
für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung
ab. Begünstigt ist unwiderruflich der Arbeitnehmer,
so daß ihm am Ende der Laufzeit die Rentenversicherung
ausbezahlt wird.
Für die betriebliche Direktversicherung können
klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen gewählt
werden. Die Fälligkeit darf nicht vor dem 60. Lebensjahr
eintreten. Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld
(Hartz IV) angerechnet. Eine Direktversicherung kann nur
für die Haupttätigkeit abgeschlossen werden,
nicht für Nebentätigkeiten. Bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag auf Sie als
Arbeitnehmer übertragen.
Die Direktversicherung kann mit eigenen Mitteln finanziert,
beitragsfrei gestellt oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt
werden. Garantierte Zinsen, Steuervorteile und zusätzliche
Ersparnisse bei den Sozialabgaben machen die Direktversicherung
zu einer attraktiven Geldanlage.
Die Auszahlung wird nachgelagert besteuert, allerdings
mit dem voraussichtlich niedrigeren Steuersatz im Rentenalter.
Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bleibt der unverfallbare
Anspruch auf die Versorgung erhalten. Der Vertrag kann
auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat
fortgesetzt werden. Es ist eine Teilkapitalauszahlung
bis maximal 30% des angesparten Kapitals, mit Restverrentung,
möglich.
Die Vorteile für Ihren Arbeitgeber sind folgende:
Eine Einsparung von Lohnnebenkosten und eine Bilanzierung
der Versorgungsansprüche muss nicht vorgenommen werden.
Der Arbeitgeber nutzt die gesetzliche Verpflichtung zur
Entgeltumwandlung zur Mitarbeitermotivation. Bei Ausscheiden
des Mitarbeiters kann die unverfallbare Versorgung ohne
weitere Ansprüche gegen das Unternehmen auf den Mitarbeiter
oder den nachfolgenden Arbeitgeber übertragen werden.
Die einfache und unkomplizierte Abwicklung sorgt für
einen sehr geringen Verwaltungsaufwand.
Michael Klix
eintrag@yanyoo.de
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