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  Krankenversicherung Studenten

Familienversicherung:

Der einfachste Krankenversicherungsweg für Studenten, ist die Möglichkeit der gesetzlichen Familienversicherung. Hier wird der Student zum Nulltarif mitversichert. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist und der Ehepartner nicht über der Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 3.937,50 Euro verdient. Außerdem muss der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Mitzuversichernden im Inland sein und sein Gesamteinkommen darf regelmäßig nicht den monatlichen Betrag von 350 Euro (bei einem Mini-Job 400 Euro) übersteigen. Die Familienversicherung bei den Eltern ist bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert sie sich entsprechend.

Studentische gesetzliche Krankenversicherung:

Nach Ablauf der Familienversicherung beginnt die studentische gesetzliche Krankenversicherung. Unabhängig von der Krankenkasse beträgt der Beitrag 56,62 Euro im Monat. Diese Krankenversicherung Studenten läuft bis zum Ende des 14. Fachsemesters des aktuellen Studiengangs, maximal jedoch bis zum 31. Geburtstag. BAföG-Empfänger erhalten für die Krankenversicherung einen Zuschuss. Eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung ist im Einzelfall möglich.

Freiwillige Krankenversicherung:

Mit Beendigung des 30. Lebensjahres bzw. nach Ablauf des 14. Fachsemesters, beginnt in der Regel eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach einem von den meisten Krankenkassen angebotenen Übergangssemester zu einem Beitragssatz von 95,- Euro bedeutet dies einen Anstieg der monatlichen Beiträge auf etwa 120,- bis 130,- Euro monatlich.

Studentische private Krankenversicherung:

Alternativ besteht die Möglichkeit, Mitglied einer studentischen privaten Krankenversicherung zu werden, die bis zum 34. Lebensjahr gilt und unabhängig von den bereits absolvierten Fachsemestern versichert. Diese ist optimal auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten und liegt meist deutlich unter den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen. Folgende Vorteile bietet Ihnen eine studentische private Krankenversicherung:

• keine Zahlung einer Praxisgebühr
• keine Arzneimittelzuzahlungen
• keine festen Zuschüsse für Zahnersatz
• es gelten keine Einkommensbegrenzungen
• Möglichkeit eines BAföG-Zuschusses zur PKV
• deutlich bessere Leistungen als Kassenleistungen

Anhand eines individuellen Versicherungsvergleiches von Experten kann völlig unverbindlich und kostenlos ein Angebot zur studentischen Krankenversicherung gemäß der subjektiven Leistungswünsche erstellt werden.

 



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