Krankenversicherung Studenten
Familienversicherung:
Der einfachste Krankenversicherungsweg für Studenten, ist die
Möglichkeit der gesetzlichen Familienversicherung. Hier wird der
Student zum Nulltarif mitversichert. Voraussetzung ist, dass mindestens
ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist und der Ehepartner nicht
über der Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 3.937,50 Euro
verdient. Außerdem muss der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort
des Mitzuversichernden im Inland sein und sein Gesamteinkommen darf
regelmäßig nicht den monatlichen Betrag von 350 Euro (bei
einem Mini-Job 400 Euro) übersteigen. Die Familienversicherung
bei den Eltern ist bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Bei abgeleistetem
Wehr- oder Zivildienst verlängert sie sich entsprechend.
Studentische gesetzliche Krankenversicherung:
Nach Ablauf der Familienversicherung beginnt die studentische gesetzliche
Krankenversicherung. Unabhängig von der Krankenkasse beträgt
der Beitrag 56,62 Euro im Monat. Diese Krankenversicherung
Studenten läuft bis zum Ende des 14. Fachsemesters des aktuellen
Studiengangs, maximal jedoch bis zum 31. Geburtstag. BAföG-Empfänger
erhalten für die Krankenversicherung einen Zuschuss. Eine Verlängerung
der studentischen Krankenversicherung ist im Einzelfall möglich.
Freiwillige Krankenversicherung:
Mit Beendigung des 30. Lebensjahres bzw. nach Ablauf des 14. Fachsemesters,
beginnt in der Regel eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Nach einem von den meisten Krankenkassen angebotenen
Übergangssemester zu einem Beitragssatz von 95,- Euro bedeutet
dies einen Anstieg der monatlichen Beiträge auf etwa 120,- bis
130,- Euro monatlich.
Studentische private Krankenversicherung:
Alternativ besteht die Möglichkeit, Mitglied einer studentischen
privaten Krankenversicherung zu werden, die bis zum 34. Lebensjahr gilt
und unabhängig von den bereits absolvierten Fachsemestern versichert.
Diese ist optimal auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten
und liegt meist deutlich unter den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen.
Folgende Vorteile bietet Ihnen eine studentische private
Krankenversicherung:
• keine Zahlung einer Praxisgebühr
• keine Arzneimittelzuzahlungen
• keine festen Zuschüsse für Zahnersatz
• es gelten keine Einkommensbegrenzungen
• Möglichkeit eines BAföG-Zuschusses zur PKV
• deutlich bessere Leistungen als Kassenleistungen
Anhand eines individuellen Versicherungsvergleiches von Experten kann
völlig unverbindlich und kostenlos ein Angebot zur studentischen
Krankenversicherung gemäß der subjektiven Leistungswünsche
erstellt werden.
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