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  Private Krankenversicherung

Freiberufler, Selbstständige, und Beamte können jederzeit in die private
Krankenversicherung
wechseln. Angestellte müssen bis zur
Beitragsbemessungsgrenze ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung abführen. Die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich
derzeit auf jährlich 42.300 Euro. Sie beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und wird jährlich zum
01. Januar der aktuellen Einkommensentwicklung angepasst. In die private
Krankenversicherung
kann ein Arbeitnehmer nur wechseln, wenn die
Versicherungspflichtgrenze ( derzeitige Einkommenshöhe 46.800 Euro
Bruttojahreseinkommen, Stand 2005) überschritten wird. Zu dem Einkommen
können Zulagen und auch eventuell Tantiemen hinzugerechnet werden.
Wesentliche Vorteile in der PKV sind:

1. In der PKV ist jeder freiwillig versichert
2. Freie Wahl des Arztes, Zahnarztes, und des Krankenhauses
3. Wahlweise auch Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt möglich
4. Jede Person wird einzeln und individuell nach Ihrem Bedarf versichert
5. Es werden Rückstellungen für stabile Beiträge im Alter gebildet
6. Keine zusätzliche Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln (unter
Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung)
7. Überwiegende Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen (unter
Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung)
8. Erstattung von Naturheilverfahren und alternativen Behandlungsmethoden
9. Bessere Leistungen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
10. Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich

Mit jedem Beitrag in der PKV werden 10% als sogenannte
Altersrückstellung für eine Beitragsreduzierung im Alter angespart.

 



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