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  Rürup-Rente

Die Rürup Rente ist die Basisrente, die steuerliche Vorteile bringen kann. Noch während der Ansparphase bietet sich die Möglichkeit, Beiträge bei der jährlichen Steuer anzurechnen. Dies ist weder einmalig noch über einen festen Prozentsatz fixiert. Im Gegenteil: Diese Abzugsfähigkeit der Prämien kann schrittweise auf ganze 100% erhöht werden. Obendrein sind die steuerlichen Pluspunkte der Rürup Rente während der gesamten Einzahlungsphase von Bestand. Sie ist daher eine lukrative Zusatzoption für die individuelle Altersvorsorge von Arbeitnehmern, Freiberuflern oder Selbstständigen. Eine Auszahlung der angesparten Rente ist bereits vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter möglich. Das aus einer Rürup Rente resultierende Renteneinkommen wird erst nachgelagert versteuert.

Dieser Basisschutz erfährt aufgrund von Steuerbegünstigungen eine staatliche Förderung. Die Rürup Rente steht so für die Tendenz, die Rente zukünftig nicht unter die alleinige Verantwortung des Gesetzgebers zu stellen. Mit ihr kann auf diese Weise die zu erwartende Grundrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente gesichert werden. Zudem ist die Rürup Rente durch eine ausbleibende Anrechnung der Leistungen auf die Grundsicherung auch als quasi-„Harz IV“-sicher zu verstehen. Sonach beachtet sie auch die individuellen Lebenslagen der Rentensparer und belohnt das private Vorsorgebemühen nicht nur über Steuervorteile. Denn attraktive Renditen sind nicht alles, wofür die Rürup Rente stehen kann. Sie ist ebenfalls eine sozialpolitische Chance auf ein haltbares Rentenniveau durch eine Zusatzabsicherung mit staatlicher Unterstützung.

 



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