Rürup-Rente
Die Rürup Rente ist die
Basisrente, die steuerliche Vorteile bringen kann. Noch während
der Ansparphase bietet sich die Möglichkeit, Beiträge bei
der jährlichen Steuer anzurechnen. Dies ist weder einmalig noch
über einen festen Prozentsatz fixiert. Im Gegenteil: Diese Abzugsfähigkeit
der Prämien kann schrittweise auf ganze 100% erhöht werden.
Obendrein sind die steuerlichen Pluspunkte der Rürup
Rente während der gesamten Einzahlungsphase von Bestand. Sie
ist daher eine lukrative Zusatzoption für die individuelle Altersvorsorge
von Arbeitnehmern, Freiberuflern oder Selbstständigen. Eine Auszahlung
der angesparten Rente ist bereits vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter
möglich. Das aus einer Rürup Rente resultierende Renteneinkommen
wird erst nachgelagert versteuert.
Dieser Basisschutz erfährt aufgrund von Steuerbegünstigungen
eine staatliche Förderung. Die Rürup
Rente steht so für die Tendenz, die Rente zukünftig nicht
unter die alleinige Verantwortung des Gesetzgebers zu stellen. Mit ihr
kann auf diese Weise die zu erwartende Grundrente zusätzlich zur
gesetzlichen Rente gesichert werden. Zudem ist die Rürup Rente
durch eine ausbleibende Anrechnung der Leistungen auf die Grundsicherung
auch als quasi-„Harz IV“-sicher zu verstehen. Sonach beachtet
sie auch die individuellen Lebenslagen der Rentensparer und belohnt
das private Vorsorgebemühen nicht nur über Steuervorteile.
Denn attraktive Renditen sind nicht alles, wofür die Rürup
Rente stehen kann. Sie ist ebenfalls eine sozialpolitische Chance auf
ein haltbares Rentenniveau durch eine Zusatzabsicherung mit staatlicher
Unterstützung.
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