| |
Geldanlage zur Alterssicherung
Die Möglichkeiten der
Eigenvorsorge für das Alter sind zu¬meist wegen der begrenzten
finanziellen Mittel des Einzelnen nur gering. Der Geldwertverlust lässt
trotz staatlicher Maßnahmen zur Sparförderung nur geringe
Anreize für eine private
Rente. Hinzu kommt, dass die Steuergesetzgebung selbst geringe
Wertpapiererträgnisse und die Erträgnisse von Bargeldkonten
einer rigorosen Besteuerung unterwirft. Wenn man noch die Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofes berücksichtigt, die eine steuerliche Absetzung
von Inflationsverlusten nicht zulässt, ist wegen der bestehenden
Inflationsrate vielfach nicht einmal ein Substanzerhalt des Ersparten
möglich, geschweige denn die Erzielung einer angemessenen Rendite.
Die Methoden der privaten Altersvorsorge sind:
• Die Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung,
die wegen der fehlenden Dynamisierung indes nur begrenzten Wirkungseffekt,
und die freiwillige Versicherung.
• Das Konten- und Lebensversicherungssparen, das mit dem Geldwertschwund
belastet ist. Sofern 10000 Euro und mehr angelegt werden sollen, kann
sich statt des Kontensparens empfehlen, mit der Bank oder Sparkasse
eine sog. Termineinlage zu vereinbaren.
• Die Geldanlage
in Immobilien in Form von Wohnungseigen¬tum, Eigenheimen und privaten
Wohnhäusern. Zumindest zum Erwerb und der Verwaltung von Privathäusern
sind indes neben größeren Finanzmitteln spezielle Kenntnisse
erforderlich, so dass diese Anlageform nur in den seltensten Fällen
genutzt werden kann.
• Die Beteiligung an Immobilienfonds. Diese sind zumeist als GmbH
und CO KG gegründet. Das bedeutet, dass in die Position des unbeschränkt
haftenden Komplementärs eine GmbH tritt, die nach ihrer Rechtskonstruktion
nur mit dem GmbH-Vermögen haftet. Die Kommanditisten haften dagegen
nur mit ihrer Einlage.
Die Immobilienfonds sind als sogenannte offene oder geschlossene
Fonds gegründet. Bei den geschlossenen Fonds wird eine natürliche
oder juristische Person Komplementär sowie eine Bank Kommanditist,
die für Rechnung der Kapitalanleger die Kommanditanteile hält
und Eigentümer von Grundstücken wird. Bei den offenen Immobilienfonds
erwirbt ein in der Rechts¬form einer Kapitalgesellschaft gegründetes
Kreditinstitut Grund¬vermögen, das zum Sondervermögen
wird.
|
|